Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Böhmenkirch
Seit dem Jahr 1874 bestand in Böhmenkirch eine Pflichtfeuerwehr. Dieses System sollte jedoch irgendwann eine Änderung erfahren.
Nachdem in vielen Nachbarorten bereits seit mehreren Jahren Freiwillige Feuerwehren gegründet worden waren, blieb auch der hiesigen Gemeinde nichts anderes übrig, als diesem Beispiel zu folgen.
Der Gedanke an die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr reicht bis ins Jahr 1910 zurück. Auf Veranlassung des Oberamts befasste sich der damalige Ortsvorsteher Schultheiß Schwarz mit dieser Angelegenheit und holte die erforderlichen Unterlagen für eine Gründung ein. Ein Zustandekommen scheiterte jedoch aus unbekannten Gründen. Wahrscheinlich war der Große Brand im Jahre 1910 die Ursache, da die Gemeinde in der Folge durch zahlreiche Aufbauarbeiten stark belastet war.
Ein weiterer Versuch zur Gründung wurde 1925 – also 15 Jahre später – durch Schultheiß Storr unternommen. Die Umwandlung der Pflichtfeuerwehr in eine Freiwillige Feuerwehr wurde jedoch durch Gemeinderatsbeschluss zunächst um ein Jahr zurückgestellt.
Das Bestehen der Pflichtfeuerwehr brachte jedoch weiterhin Probleme mit sich. Auf wiederholtes Mahnen des Oberamts hin kam es zu einer erneuten Stellungnahme in dieser Angelegenheit. Bürgermeister Litz nahm sich der Sache schließlich an, um sie endgültig zu verwirklichen.
Am 10. März 1931 wurde die Mannschaft der bisherigen Pflichtfeuerwehr im Gasthaus zum Lamm versammelt. Bürgermeister Litz schilderte in kurzen Worten das Vorhaben, erklärte die Einzelheiten sowie den Zweck und das Ziel der Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr. Besondere Schwierigkeiten traten dabei nicht auf.
Aus den Reihen der bisher in der Pflichtfeuerwehr dienenden Mitglieder zeigte sich schnell reges Interesse, sodass bereits wenige Tage später durch schriftliche Erklärungen die erforderliche Mannschaft für die Freiwillige Feuerwehr zusammengestellt war.
Es darf dabei noch hervorgehoben werden, dass das bisherige Führungspersonal der Pflichtfeuerwehr der Gründung mit großem Interesse begegnete. Mit der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr wurde außerdem eine lange als ungerecht empfundene Regelung beseitigt: Personen, die außerhalb beschäftigt waren und dadurch von der Pflichtfeuerwehr befreit wurden, konnten nun nicht länger ungestört ihrer Arbeit und ihrem Verdienst nachgehen, während andere den Dienst zu leisten hatten.
Böhmenkirch, den 20. März 1931
